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Heizöl

Wohlige Wärme zu günstigen Preisen
Unser Tipp

PREMIUM

Premium Heizöl schwefelarm
   ..für den Kunden dem die Energieeffizienz und das Einsparpotential wichtig sind.
-Unser Produkt für Sparfüchse-

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Telefon: 07720 / 97 24 0

STANDARD

Heizöl schwefelarm
   ..für den Kunden dem die DIN-Qualität ausreicht und dem die Vorteile des Premium Heizöles nicht wichtig sind.
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HOT!

BIO

BIO Heizöl schwefelarm
   ..für den Kunden der laut Erneuerbare-Wärme-Gesetz zum Kauf für dieses Produkt verpflichtet ist.
 
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Premiumheizöl: 
Qualität für höchste Ansprüche


Das Heizöl EL schwefelarm wird unter unterschiedlichen Markennamen in Premiumqualität angeboten. Es enthält spezielle Additivpakete, die gezielt bestimmte Produkteigenschaften verbessern: Sie sichern einen problemlosen Einsatz des Heizöls auch nach längerer Lagerdauer, reduzieren Ablagerungen, unterstützen gegebenenfalls den Verbrennungsprozess und deaktivieren die Wirkung von Metallionen.
Ihr Vorteil: hohe Betriebssicherheit – vom Tank bis zum Brenner.
Schwefelarmes Heizöl: 
Ein Gewinn für die Umwelt

Heizöl EL schwefelarm erfüllt höchste Ansprüche an Umweltverträglichkeit und Zuverlässigkeit. Es gewährleistet eine konstant hohe Energieausnutzung und senkt daher den Heizölverbrauch. Zugleich verringert es den Wartungsaufwand für Kessel und Brenner. Zudem zeichnet sich Heizöl EL schwefelarm durch eine sehr saubere und fast rückstandsfreie Verbrennung aus und ist nahezu geruchsneutral.
Es enthält in der Regel nur Raffinerieadditive und hat einen um den Faktor 20 reduzierten Schwefelgehalt gegenüber Standardheizöl. Die Schwefeldioxidemissionen sind mit denen von Erdgas vergleichbar. 
Ölanlagen, die ausschließlich mit schwefelarmem Heizöl betrieben werden dürfen, müssen eindeutig gekennzeichnet sein: Sie sollten einen grünen Füllrohrverschlussdeckel und einen Hinweisaufkleber am Heizkessel haben. Dies trifft zum Beispiel auf Öl-Brennwertgeräte ohne Neutralisationsanlage zu.
Bio-Heizöl: 
Wärme aus pflanzlichen Rohstoffen

Bio-Heizöl ist schwefelarmes Heizöl, dem flüssiger Brennstoff aus nachwachsenden Rohstoffen beigemischt ist. Dies ist derzeit in der Regel FAME, besser bekannt als Biodiesel. FAME steht für Fatty Acid Methyl Ester (Fettsäuremethylester) und wird in einer chemischen Reaktion aus Pflanzenölen wie Raps-, Sonnenblumen- oder Sojaöl und Methanol hergestellt. 
Eine Mischung aus einem schwefelarmen Heizöl und einer Biokomponente wie FAME ist technisch relativ schnell und einfach herzustellen. Beide Komponenten sind in Deutschland in ausreichender Menge am Markt erhältlich. Bio-Heizöle mit einer FAME-Beimischung werden derzeit regional angeboten.
Auch beim Bio-Heizöl kommen in der Regel Additive zum Einsatz, die insbesondere die Langzeitstabilität des Brennstoffs deutlich verbessern.

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informiert über aktuelle Fragen zum Thema Heizöl.


Auf dem Heizölmarkt hat es im vergangenen Jahr einige nachteilige Entwicklungen für Verbraucher:innen gegeben. Zum einen haben sich die Heizölpreise in Baden-Württemberg mehr als verdoppelt, zum anderen ist das Widerrufsrecht für im Fernabsatzgeschäft gekauftes Heizöl gekippt worden. Hier informieren wir über aktuelle Fragen zum Thema Heizöl.

1. Die Rechtslage: Kein Widerrufsrecht

Noch Mitte des Jahres 2015 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Urteil bekräftigt, dass Verbraucher:innen ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei der Bestellung von Heizöl im Fernabsatz zusteht. Obgleich der dafür zugrundeliegende § 312g Absatz 2 Nummer 8 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) textlich unverändert geblieben ist, haben Verbraucher:innen seit Anfang September 2021 jedoch nicht länger das Recht, bei einem Heizölkauf, der über eine telefonische, schriftliche oder eine Online-Bestellung (Fernabsatz-Vertrag) zustande gekommen ist, innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Heizölverträge sind seit vergangenem Jahr nach Abschluss sofort fix und unveränderlich.
Hintergrund ist ein europäischer Gesetzgebungsprozess, der eigentlich Verbraucherrechte stärken wollte, aber in der Umsetzung durch den Bundesgesetzgeber dazu geführt hat, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2015 keine Anwendung mehr finden kann. Es besteht also seit 2021 für Verbraucher:innen kein gesetzliches Widerrufsrecht mehr bei Heizölbestellungen im Fernabsatz

2. CO2-Bepreisung – Hilfen für Heizölkunden

Aktuell sind keine staatlichen Maßnahmen bekannt, die Verbraucher:innen, die mit Heizöl Haus oder Wohnung heizen, entlasten sollen. Für Nutzer:innen von Öl- oder Holzpelletheizungen soll es lediglich die Möglichkeit geben, Leistungen aus einem Härtefallfond zu erhalten, soweit „unzumutbare Belastungen“ gegeben sind. Was hier vom Gesetzgeber im Einzelnen angedacht ist, ist jedoch noch komplett offen.
Die einzige Entlastung für Heizölnutzer:innen, ist die Aussetzung und Verschiebung der dritten Stufe der CO2-Bepreisung! Die für den 01.01.2023 vorgesehene Erhöhung um weitere fünf Euro pro Tonne wird um ein Jahr aufgeschoben. Es verbleibt zunächst bei einem Preis von 30 Euro pro Tonne. Das ist leider nur ein kleines Trostpflaster. 

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